Wie Sie sich gegen ADA-Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit von Websites verteidigen können

Inhaltsverzeichnis:

Wie Sie sich gegen ADA-Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit von Websites verteidigen können
Wie Sie sich gegen ADA-Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit von Websites verteidigen können

Video: Wie Sie sich gegen ADA-Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit von Websites verteidigen können

Video: Wie Sie sich gegen ADA-Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit von Websites verteidigen können
Video: PayPal Konto erstellen & Bankkonto verbinden (Tutorial) für Anfänger 2024, März
Anonim

Wenn Sie der Öffentlichkeit Waren oder Dienstleistungen persönlich zur Verfügung stellen, können Sie möglicherweise nach dem Americans with Disabilities Act (ADA) verklagt werden, wenn Ihre Website nicht auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Insbesondere sind diese Websites für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung oft nicht ausreichend zugänglich. Auch kleine Unternehmen können verklagt werden. Um sich zu wehren, müssen Sie Ihre Website analysieren, um herauszufinden, ob es Probleme damit gibt. Dann müssen Sie sich mit einem qualifizierten Anwalt treffen, um Ihren Fall zu besprechen.

Schritte

Teil 1 von 4: Den Fall analysieren

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 1
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 1

Schritt 1. Erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Aufforderungsschreiben

Sie können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, dass mit Ihrer Website etwas nicht stimmt, bis Sie eines Tages die Benachrichtigung erhalten, dass jemand der Meinung ist, dass sie nicht zugänglich ist. Die Person, die den Brief ausstellt, wird wahrscheinlich jemand sein, der eine Sehbehinderung hat oder blind ist. Alternativ können sie taub sein. Sie werden auf eine der folgenden Arten über ein Problem informiert:

  • Ein Aufforderungsschreiben. Möglicherweise sendet Ihnen ein Anwalt ein Mahnschreiben, um Ihre Website zugänglich zu machen und ihm einen Geldbetrag (Gebühren und Kosten) zu zahlen. Der Brief wird wahrscheinlich drohen, Sie zu verklagen, wenn Sie dies nicht tun.
  • Eine Beschwerde wurde beim Justizministerium (DOJ) eingereicht. Eine behinderte Person kann eine Beschwerde beim DOJ einreichen. Das DOJ kann sich dann an Sie wenden, um Ihre Seite der Geschichte zu erfahren, oder es kann Ihnen vorschlagen, den Streit mit der Person zu schlichten, die sich über Ihre Website beschwert.
  • Eine Klage wurde bei Gericht eingereicht. Das ist selten, kommt aber vor. Eine behinderte Person kann Sie auch vor Gericht verklagen. Sie beginnen den Prozess, indem sie eine Beschwerde einreichen. Sie erhalten eine Kopie der Beschwerde und eine „Vorladung“, die Ihnen sagen soll, wie viel Zeit Sie haben, um auf die Klage zu reagieren.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 2
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 2

Schritt 2. Identifizieren Sie das Barrierefreiheitsproblem

Unabhängig davon, wie Sie benachrichtigt werden, sollten Sie wissen, was mit Ihrer Website nicht stimmt. Es gibt häufige Probleme mit der Barrierefreiheit, und Sie sollten überprüfen, ob Ihre Website möglicherweise nicht zugänglich ist. Suchen Sie beispielsweise nach Folgendem:

  • Prüfen Sie, ob Sie Textäquivalente für Bilder haben. Menschen mit Sehbehinderung verwenden häufig Screenreader oder Braillezeilen, um Computertexte zu lesen. Diese Leser können jedoch keine visuellen Bilder übersetzen, es sei denn, Sie fügen ein Textäquivalent hinzu.
  • Stellen Sie fest, ob alle Dokumente zugänglich sind. Sie können Dokumente zum Download bereitstellen. PDFs sind jedoch für Menschen mit Sehbehinderung schwierig zu verwenden, da es schwierig ist, die Größe zu ändern oder die Schriftfarbe zu ändern. Dementsprechend müssen Sie möglicherweise HTML- oder Rich Text Format (RTF)-Versionen hochladen.
  • Sehen Sie, ob ein Leser den Text manipulieren kann. Um eine Website lesen zu können, müssen Menschen mit Sehbehinderung möglicherweise die Schriftgröße oder -farbe ändern.
  • Überprüfen Sie, ob Videos zugänglich sind. Gehörlose können den Ton nicht hören, daher sollte das Video mit Untertiteln versehen sein. Außerdem können blinde oder sehbehinderte Menschen die Bilder nicht sehen, daher benötigen Sie ein Textäquivalent.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 3
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 3

Schritt 3. Prüfen Sie, ob Sie von der ADA abgedeckt sind

Wenn Sie eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde sind, müssen Sie auf jeden Fall die ADA einhalten. Einige private Unternehmen müssen jedoch auch die ADA einhalten, insbesondere wenn Sie Waren oder Dienstleistungen über die Website der Öffentlichkeit anbieten. Besuchen Sie die Website der ADA, um zu sehen, welche Regeln für Ihre Art von Unternehmen gelten.

Business-to-Business-Websites sind oft effektiv von der ADA ausgenommen, deren Schwerpunkt auf öffentlichen Unterkünften liegt

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 4
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 4

Schritt 4. Recherchieren Sie, ob Ihre Website abgedeckt ist

Die ADA verlangt, dass gedeckte Betriebe „Orte der öffentlichen Unterkunft“zugänglich machen. Es ist jedoch nicht klar, ob eine Website als „Ort der öffentlichen Unterkunft“zu qualifizieren ist. Bei manchen Bundesgerichten lautet die Antwort „Ja“, bei anderen „Nein“. Außerdem haben sich viele Gerichte noch nicht einmal mit dem Thema befasst.

  • Sie können bei Google Scholar Grundlagenrecherchen durchführen, um zu überprüfen, ob Bundesgerichte in Ihrem Bezirk „Gemeinschaftsunterkünfte“so ausgelegt haben, dass sie Websites einschließen.
  • Rufen Sie die Google Scholar-Seite auf. Klicken Sie dann auf „Rechtsprechung“und „Bundesgerichte“. Klicken Sie dann auf „Gerichte finden“.
  • Suchen Sie Ihr Bundesland und klicken Sie auf das entsprechende Bezirksgericht und das Berufungsgericht. Wenn Sie sich beispielsweise in Maine befinden, klicken Sie auf Maine und "1st Circuit Court of Appeals", da dies das Berufungsgericht ist, das Maine abdeckt.
  • Geben Sie im Suchfeld "ADA" und "Website" ein. Lesen Sie, ob ein Gerichtsgutachten dieses Problem anspricht.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 5
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 5

Schritt 5. Treffen Sie sich mit einem Anwalt

Dies ist ein unübersichtliches Rechtsgebiet, das sich noch in der Entwicklung befindet. Dementsprechend benötigen Sie den Rat eines erfahrenen Anwalts. Sie sollten eine Überweisung zu einem Anwalt einholen und einen Beratungstermin vereinbaren.

  • Sie können ein kleines Unternehmen ohne viel Geld sein. Leider zielen die Leute auf kleine „Mom-and-Pop“-Einrichtungen ab, weil Websites nicht zugänglich sind.
  • Wenn Sie nicht glauben, dass Sie einen Anwalt beauftragen können, Sie zu vertreten, fragen Sie den Anwalt, ob er oder sie eine „eingeschränkte Vertretung“anbietet. Im Rahmen dieser Vereinbarung zahlen Sie für jede Hilfe, die Sie benötigen, bearbeiten den Fall jedoch in der Regel selbst.

Teil 2 von 4: Reaktion auf die Klage

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 6
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 6

Schritt 1. Entwerfen Sie eine Antwort

Sie müssen auf eine Beschwerde reagieren, indem Sie eine Antwort verfassen. Eine Antwort könnte eine „Antwort“sein. In der Antwort geben Sie jede Behauptung des Klägers in seiner Beschwerde zu oder leugnen sie. Sie können auch unzureichende Kenntnisse geltend machen, wenn Sie nicht wissen, ob eine Anschuldigung wahr ist oder nicht.

  • Ihr Anwalt sollte Ihre Antwort für Sie formulieren. Wenn Sie sich jedoch selbst vertreten, sollten Sie prüfen, ob es ein gedrucktes Antwortformular gibt, das Sie verwenden können. Diese Formulare sind in der Regel bei Ihrem örtlichen Gericht oder online erhältlich.
  • Weitere Informationen darüber, was Sie in Ihre Antwort aufnehmen sollten, finden Sie auch unter Beantworten einer Zivilklage.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 7
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 7

Schritt 2. Verfassen Sie stattdessen einen „Abweisungsantrag“

Möglicherweise möchten Sie keine Antwort als Antwort speichern. Stattdessen könnten Sie einen „Abweisungsantrag“stellen. In diesem Antrag können Sie argumentieren, dass eine Website nicht unter das ADA fällt und der Kläger keinen gültigen Rechtsanspruch geltend gemacht hat.

  • Ihr Anwalt kann auch andere Fragen in einem Abweisungsantrag stellen. Zum Beispiel könnte die Person, die Sie verklagt (der „Kläger“) die Klage beim falschen Gericht eingereicht haben. Sie sollten sich nicht wundern, wenn dies passiert – sie könnten versuchen, ein Gericht zu finden, das Websites für „öffentliche Unterkünfte“hält.
  • Ihr Anwalt könnte auch argumentieren, dass die „Verjährungsfrist“abgelaufen ist. Dies ist die maximale Zeit, die der Kläger hat, um eine Klage einzureichen, bevor er nicht mehr gerichtlich vorgehen kann. Die Dauer hängt von der Verjährungsfrist für Personenschäden in Ihrem Bundesstaat, der diskriminierenden Verjährungsfrist und der vierjährigen Verjährungsfrist des Bundes ab.
  • Das Hauptargument Ihres Anwalts im Abweisungsantrag ist jedoch, dass die ADA diesen Fall nicht abdeckt.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 8
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 8

Schritt 3. Geben Sie Ihre Antwort ab

Sie müssen die Antwort oder den Klageabweisungsantrag beim Gerichtsschreiber des Gerichts einreichen, bei dem die Klage eingereicht wurde. Machen Sie unbedingt eine Kopie für Ihre Unterlagen und eine Kopie zur Zustellung an den Kläger. Sie können Ihr Original und die Kopien zum Gerichtsschreiber bringen. Bitte um Datei.

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 9
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 9

Schritt 4. Stellen Sie Ihre Antwort dem Kläger zu

Sie müssen dem Kläger eine Kopie des von Ihnen eingereichten Dokuments aushändigen, sei es eine Antwort oder ein Abweisungsantrag. Sie können dieses Dokument zustellen lassen, indem Sie eine Person ab 18 Jahren, die nicht an dem Fall beteiligt ist, mit der Übergabe per Hand beauftragen.

Wenn der Kläger einen Anwalt hat, stellen Sie die Antwort dem Anwalt zu

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 10
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 10

Schritt 5. Argumentieren Sie den Antrag auf Abweisung

Die Person, die die Klage eingereicht hat, hat die Möglichkeit, auf Ihren Abweisungsantrag zu reagieren. Der Richter wird dann wahrscheinlich eine Anhörung ansetzen. Bei der Anhörung muss Ihr Anwalt argumentieren, dass die ADA Ihre Website nicht abdeckt.

Stimmt der Richter zu, wird das Verfahren eingestellt. Der Kläger kann möglicherweise erneut einen Antrag stellen, muss Sie jedoch wegen etwas anderem als einer ADA-Diskriminierungsklage verklagen. Der ADA-Anspruch wird „vorbehaltlich“abgewiesen

Teil 3 von 4: Vorbereitung auf eine Testversion

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 11
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 11

Schritt 1. Bitten Sie den Kläger, sich für eine Aussage zu setzen

Wenn der Fall über die Phase des Antrags auf Abweisung hinausgeht, treten Sie in die Phase der Tatsachenfeststellung ein, die als „Entdeckung“bezeichnet wird. Im Ermittlungsverfahren können Sie vom Kläger hilfreiche Dokumente und andere Informationen anfordern. Sie können auch verlangen, dass der Kläger für eine „Abschiedung“sitzt, was sehr hilfreich wäre.

  • In einer solchen Situation auf Entdeckungsreise zu gehen, ist selten und vielleicht schlecht beraten, da dies Tausende von Dollar kosten kann. Häufiger reparieren die Leute einfach die nicht ADA-konformen Teile ihrer Website und zahlen die pauschalierte Strafe im Gesetz für Verstöße. Der Kläger hat in der Regel wenig zu gewinnen, wenn er so weit in den Prozess kommt.
  • Bei einer Zeugenaussage muss der Kläger Fragen von Angesicht zu Angesicht und unter Eid beantworten. Ein Gerichtsschreiber wird die Fragen und Antworten aufzeichnen.
  • Eine Hinterlegung ist eine gute Möglichkeit, herauszufinden, warum der Kläger überhaupt auf Ihre Website gegangen ist. Wenn Sie ein kleines "Mutter-und-Pop"-Unternehmen sind, möchten Sie überprüfen, ob der Kläger wirklich versucht hat, auf der Website mit Ihnen Geschäfte zu machen. Um seinen Fall zu gewinnen, muss der Kläger beweisen, dass er beabsichtigt, auf die Website zurückzukehren und sie zu nutzen.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 12
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 12

Schritt 2. Fordern Sie eine andere Erkennung an

Sie können auch andere Informationen mit verschiedenen Discovery-Techniken anfordern. Diese Informationen helfen Ihnen entweder bei der Verhandlung oder bei einem Antrag auf ein summarisches Urteil. Sie sollten Folgendes anfordern:

  • Verwenden Sie Verhöre, um zu fragen, wie viele ADA-Klagen der Kläger eingereicht hat. Manche Leute machen Karriere, indem sie kleine Unternehmen wegen Verstößen gegen Websites verklagen.
  • Fordern Sie medizinische Unterlagen an, die die Behinderung des Klägers bestätigen. Manche Leute sind vielleicht nicht so behindert, wie sie behaupten. Außerdem muss die Behinderung damit zusammenhängen, warum die Website nicht zugänglich ist. Zum Beispiel könnte jemand unterhalb der Taille gelähmt sein. Er oder sie sollte Ihre Website jedoch trotzdem nutzen können, wenn Textäquivalente fehlen, da sie keine Sehschwäche haben.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 13
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 13

Schritt 3. Stellen Sie einen Antrag auf ein summarisches Urteil

Möglicherweise können Sie ein Verfahren vermeiden, indem Sie einen „Antrag auf ein summarisches Urteil“einreichen. Sie stellen diesen Antrag, nachdem die Ermittlung abgeschlossen ist und alle Fakten offengelegt sind. In dem Antrag sagen Sie dem Richter, dass es keine nennenswerten sachlichen Streitigkeiten gibt. Außerdem argumentieren Sie, dass Sie aufgrund des Gesetzes berechtigt sind, zu gewinnen.

  • Ihr Anwalt könnte noch einmal die Frage aufwerfen, ob eine Website als öffentliche Unterkunft gilt. Der Richter hätte sich vielleicht nicht wohlgefühlt, zu einem Antrag auf Abweisung „Nein“zu sagen, aber mit mehr Beweisen könnte er oder sie zu Ihren Gunsten entscheiden.
  • Wenn Sie gewinnen, endet der Fall. Der Kläger kann jedoch gegen den Antrag auf einstweiliges Urteil Berufung einlegen.
  • Wenn Sie verlieren, wird der Prozess fortgesetzt.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 14
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 14

Schritt 4. Gehen Sie zur Testversion

Die meisten Prozesse sind in der Struktur sehr ähnlich, unabhängig davon, worum es in der Klage geht. Sie können davon ausgehen, dass Ihre Testversion im Allgemeinen dieser Reihenfolge folgt:

  • Eröffnungserklärung. Jede Seite präsentiert eine Roadmap, welche Beweise vorgelegt werden.
  • Nehmen Sie die Zeugen des Klägers ins Kreuzverhör. Der Kläger geht zuerst. Er oder sie muss aussagen, dass sie versucht haben, Ihre Website zu nutzen, diese jedoch aufgrund ihrer Behinderung nicht zugänglich fanden. Sie haben die Möglichkeit, ihnen Fragen zu stellen.
  • Präsentieren Sie Ihre eigenen Zeugen. Sie können auch Zeugen aussagen lassen. Zum Beispiel könnten Sie einen medizinischen Zeugen bezeugen lassen, dass der Kläger nicht wirklich behindert ist.
  • Schlussargumente. Jede Seite fasst die im Prozess vorgelegten Beweise zusammen und argumentiert, dass der Richter oder die Jury ihre Interpretation übernehmen sollten.
  • Urteil. Vor einem Bundesgericht müssen alle Urteile einstimmig sein, es sei denn, Sie stimmen einem nicht einstimmigen Urteil im Voraus zu.

Teil 4 von 4: Streitbeilegung

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 15
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 15

Schritt 1. Besprechen Sie die Vor- und Nachteile mit Ihrem Anwalt

Sie haben die Möglichkeit, den Streit zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beizulegen. Sie können einen Streit schlichten, nachdem der Kläger das DOJ kontaktiert hat. Sie können auch mit dem Anwalt des Klägers einen Vergleich aushandeln, nachdem Sie ein Mahnschreiben erhalten haben. Tatsächlich können Sie den Streit jederzeit beilegen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie die Vor- und Nachteile mit Ihrem Anwalt besprechen. Normalerweise gibt es mehr Vor- als Nachteile:

  • Ein Vorteil ist die Endgültigkeit. Wenn Sie die Klage beilegen, ist sie weg. Möglicherweise müssen Sie Geld bezahlen, aber Sie können sich beruhigt zurücklehnen, da Sie wissen, dass diese Person Sie nicht wieder verklagen wird. Es könnte jedoch eine andere Person sein, es sei denn, Sie ändern Ihre Website.
  • Weitere Vorteile sind die Tatsache, dass die Einigung in der Regel schneller und billiger ist als der Prozess. Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, kann es Jahre dauern, bis er gelöst ist. Außerdem könnten Sie Tausende an Gebühren und Kosten ausgeben, selbst wenn Sie sich selbst vertreten.
  • Ein Nachteil ist, dass Sie Geld bezahlen müssen, obwohl Sie möglicherweise nichts falsch gemacht haben. Wenn Ihre Website zugänglich ist, möchten Sie vielleicht kämpfen.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 16
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 16

Schritt 2. Bestimmen Sie den maximalen Betrag, mit dem Sie sich begleichen werden

Da die Verhandlung freiwillig ist, sollten Sie im Voraus den Höchstbetrag festlegen, den Sie für die Beilegung des Streits zu zahlen bereit sind. Dies wird Ihr „Walkaway“-Punkt genannt. Das heißt, die ADA hat den Klägern begrenzte Schadensersatzbeträge zur Verfügung. Normalerweise möchten sie nur, dass Sie die nicht konformen Teile Ihrer Website reparieren und die Anwaltskosten bezahlen.

Sie können Ihren Walkaway-Punkt festlegen, indem Sie sich mit Ihrem Anwalt treffen und besprechen, wie viel der Kläger in einem Rechtsstreit wahrscheinlich gewinnen wird

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 17
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 17

Schritt 3. Verhandeln Sie mit der anderen Seite

Sie können durch Briefe mit dem Anwalt des Klägers verhandeln. Wenn Sie an einer Mediation teilnehmen, würden Sie mit Hilfe des „Mediators“persönlich verhandeln. Folgende Tipps sollten Sie sich merken:

  • Benutze Stille. Wenn du zu viel redest, vergisst du vielleicht, wie viel du bereit bist, dich zu begnügen. Sie verzichten auch auf eine Chance, zuzuhören.
  • Zugeständnisse suchen. Sie sind möglicherweise bereit, sich zu einigen, möchten aber im Gegenzug, dass die Anwälte des Klägers Ihnen helfen, Ihre Website konform zu machen.
  • Legen Sie sich nicht zu schnell fest. Wenn Sie sich in Eile fühlen, werden Sie nicht das beste Geschäft für sich selbst machen.
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 18
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 18

Schritt 4. Holen Sie sich einen unterschriebenen Vergleichsvertrag

Wenn Sie sich einigen, dann lassen Sie sich etwas schriftlich geben. Insbesondere möchten Sie, dass der Kläger eine „Freigabe“unterschreibt. Durch die Unterzeichnung dieses Dokuments erklärt sich der Kläger damit einverstanden, Sie nicht noch einmal wegen derselben Beschwerde bezüglich der Barrierefreiheit der Website zu verklagen.

Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 19
Abwehr von ADA-Ansprüchen zur Barrierefreiheit von Websites Schritt 19

Schritt 5. Nehmen Sie Änderungen an Ihrer Website vor

Im Rahmen eines Vergleichs müssen Sie wahrscheinlich einer Änderung Ihrer Website zustimmen. Insbesondere müssen Sie wahrscheinlich zustimmen, dass es den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten des World Wide Web Consortium (W3C) (WCAG 2.0 AA) entspricht. Der Kläger kann sogar zustimmen, beim Übergang zu helfen. Die Änderungen, die Sie vornehmen müssen, umfassen:

  • Stellen Sie Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte bereit.
  • Trennen Sie den Vordergrund vom Hintergrund, damit der Inhalt besser lesbar ist.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Website nur über die Tastatur aufgerufen werden kann.
  • Erhöhen Sie die Kompatibilität Ihrer Webseite mit Hilfstechnologien wie Braillezeilen.

Empfohlen: